DSGVO-Bußgelder 2025

DSGVO-Bußgelder 2025: Alle aktuellen Verstöße und Strafen im Überblick

Im Jahr 2025 ist die Durchsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) strenger denn je. Unternehmen sehen sich zunehmend mit hohen Bußgeldern konfrontiert, die nicht nur finanzielle, sondern auch reputationsbezogene Konsequenzen haben. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über die aktuellen Verstöße und Strafen im Jahr 2025 und zeigt auf, wie Datenschutz-Audits und externe Datenschutzbeauftragte Unternehmen vor solchen Sanktionen schützen können.


Aktuelle DSGVO-Bußgelder 2025

Im Jahr 2025 zeigt sich erneut, wie ernst es die europäischen Datenschutzbehörden mit der Durchsetzung der DSGVO nehmen. Unternehmen jeder Größe und Branche wurden mit teils drastischen Bußgeldern belegt – ein klares Signal an alle Marktteilnehmer, dass Datenschutz-Compliance keine Option, sondern Pflicht ist.

Amazon – 746 Millionen Euro (Luxemburg)

Das Luxemburger Verwaltungsgericht bestätigte im März 2025 das bereits 2021 verhängte Rekordbußgeld gegen Amazon. Der Grund: Amazon hatte personenbezogene Daten seiner Nutzer ohne ausreichende Transparenz und Rechtsgrundlage für personalisierte Werbung verarbeitet. Die mangelnde Einwilligung und die unzureichende Aufklärung der Betroffenen wurden als massive Verstöße gegen Art. 5 Abs. 1 lit. a und Art. 6 DSGVO gewertet.

CaixaBank – 3 Millionen Euro (Spanien)

Die spanische Datenschutzbehörde AEPD bestrafte CaixaBank wegen fehlender technischer und organisatorischer Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO. Besonders kritisiert wurde die unklare Strukturierung der Datenschutzerklärungen sowie das Fehlen einer ordnungsgemäßen Einwilligung zur Datenweitergabe an Dritte.

Sambla Group – 950.000 Euro (Finnland)

Der finnische Datenschutzbeauftragte verhängte eine Strafe gegen die Sambla Group, nachdem sich herausstellte, dass über unsichere URLs unbefugte Zugriffe auf Kundendaten möglich waren. Ein klarer Verstoß gegen die Pflicht zur Datensicherheit gemäß Art. 32 DSGVO.

Fastnet Media – 1,2 Millionen Euro (Italien)

Die italienische Datenschutzbehörde Garante verhängte im Februar 2025 ein Bußgeld gegen Fastnet Media, ein Online-Werbenetzwerk, das Nutzer über Cookies und Tracker ohne informierte Einwilligung verfolgt hatte. Dabei wurden weder eine opt-in-Mechanik noch die Möglichkeit des Widerrufs umgesetzt – ein Verstoß gegen Art. 7 und Art. 13 DSGVO.

MedTech Solutions – 670.000 Euro (Deutschland)

Ein deutsches MedTech-Unternehmen wurde von der Landesdatenschutzbehörde Baden-Württemberg sanktioniert, da Patientendaten unverschlüsselt in der Cloud gespeichert wurden – ohne Zugangskontrollen oder Protokollierung. Die Daten betrafen sensible Gesundheitsinformationen (Art. 9 DSGVO), was die Schwere des Verstoßes erhöhte.

GreenRetail Group – 450.000 Euro (Frankreich)

In Frankreich wurde eine Einzelhandelskette mit einem Bußgeld belegt, da Kundenservice-Mitarbeiter uneingeschränkten Zugriff auf Einkaufsverläufe und Telefonnummern hatten – unabhängig von deren Notwendigkeit. Ein Verstoß gegen das Prinzip der Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO).


Diese Fälle zeigen eindrücklich, dass Verstöße gegen die DSGVO nicht nur große Konzerne betreffen, sondern auch mittelständische Unternehmen und Startups. Die häufigsten Auslöser sind dabei:

  • fehlende Einwilligungen,
  • mangelnde Transparenz,
  • unzureichende Sicherheitsmaßnahmen,
  • und übermäßige Datenerhebung.

Proaktive Datenschutz-Audits, der Einsatz eines zertifizierten Datenschutzbeauftragten und regelmäßige Mitarbeiterschulungen sind daher heute wichtiger denn je, um Bußgelder und Reputationsschäden zu vermeiden.


Rechtlicher Rahmen: Bußgeldhöhen gemäß DSGVO

Die DSGVO sieht für Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen erhebliche Bußgelder vor:

  • Bis zu 20 Millionen Euro oder
  • Bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens, je nachdem, welcher Betrag höher ist. 

Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach verschiedenen Faktoren, darunter die Schwere und Dauer des Verstoßes, die Anzahl der betroffenen Personen und die ergriffenen Maßnahmen zur Schadensminderung.


Häufige Verstöße und deren Konsequenzen

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist klar formuliert – dennoch kommt es 2025 weiterhin zu zahlreichen Verstößen. Viele Unternehmen unterschätzen die Anforderungen oder setzen sie nur oberflächlich um. Die Konsequenzen sind empfindliche Bußgelder, behördliche Anordnungen und ein Vertrauensverlust bei Kunden und Partnern.

1. Unbefugte Datenweitergabe

Ein klassischer Verstoß ist die Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte – etwa an Dienstleister, ohne gültige Auftragsverarbeitungsverträge (Art. 28 DSGVO) oder ohne Einwilligung der Betroffenen. Auch interne Zugriffsrechte sind häufig zu weit gefasst. In einem Fall aus den Niederlanden wurde ein Telekommunikationsanbieter mit 600.000 Euro belangt, weil Kundenservice-Mitarbeiter willkürlichen Zugriff auf Vertrags- und Verkehrsdaten hatten.

2. Unrechtmäßige Überwachung von Mitarbeitern

Der Einsatz von Tracking-Software, Kameraüberwachung oder systematischer E-Mail-Kontrolle ohne rechtliche Grundlage (z. B. ohne Einwilligung oder berechtigtes Interesse nach Art. 6 DSGVO) ist ein häufiger Verstoß. Ein Versandlager in Bayern musste 300.000 Euro Strafe zahlen, da sämtliche Pausenräume videoüberwacht wurden – ohne Notwendigkeit und ohne Datenschutzfolgenabschätzung (Art. 35 DSGVO).

3. Fehlende oder mangelhafte Datenschutzerklärungen

Noch immer fehlen auf vielen Webseiten korrekte und vollständige Datenschutzerklärungen. Werden Nutzer nicht ausreichend darüber informiert, welche Daten wofür erhoben werden, liegt ein Verstoß gegen die Transparenzpflicht nach Art. 13 DSGVO vor. Im März 2025 wurde eine französische Modeplattform mit 200.000 Euro belegt, weil sie Cookies setzte, bevor Nutzer zustimmen konnten – und die Datenschutzerklärung nur auf Englisch verfügbar war.


Diese Beispiele zeigen: Die meisten Bußgelder entstehen durch fehlende Dokumentation, schlechte Prozesse und unklare Verantwortlichkeiten. Datenschutz-Audits und klare Zuständigkeiten – z. B. durch einen externen Datenschutzbeauftragten – sind entscheidend, um Risiken frühzeitig zu erkennen und abzusichern.


Datenschutz-Audits: Prävention statt Reaktion

Ein Datenschutz-Audit ist weit mehr als eine bloße Formalität – es ist ein zentrales Werkzeug zur frühzeitigen Erkennung von Risiken und zur Vermeidung von Datenschutzverstößen. Im Jahr 2025 haben zahlreiche Unternehmen erkannt, dass präventives Handeln deutlich kostengünstiger ist als die nachträgliche Bewältigung von Bußgeldern, Reputationsschäden oder behördlichen Auflagen.

Gemäß Art. 24 DSGVO sind Verantwortliche verpflichtet, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen und den Nachweis dafür zu erbringen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß der Verordnung erfolgt. Ein Datenschutz-Audit ist ein wirksames Mittel zur Dokumentation dieser Pflicht.

Vorteile von Datenschutz-Audits:

  • Identifikation von Risiken Ein Audit deckt potenzielle Schwachstellen in IT-Systemen, organisatorischen Abläufen oder datenschutzrelevanten Verträgen auf. Damit lassen sich Verstöße gegen Art. 5 (Grundsätze der Verarbeitung) oder Art. 32 (Sicherheit der Verarbeitung) frühzeitig vermeiden.
  • Sicherstellung der Compliance Ein regelmäßiges Audit ermöglicht die Überprüfung, ob bestehende Verfahren und Dokumentationen – wie das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO) oder die Informationspflichten (Art. 13 und 14) – vollständig und aktuell sind.
  • Optimierung von Prozessen Audits führen oft zu konkreten Handlungsempfehlungen, etwa zur Anpassung von Löschkonzepten, Zugriffsrechten oder der Schulung von Mitarbeitenden gemäß Art. 39 Abs. 1 lit. b DSGVO.

Regionale Bedeutung: Datenschutz-Audits in Berlin

Insbesondere in Berlin, wo viele technologiegetriebene Unternehmen und Startups ansässig sind, sind Datenschutz-Audits durch zertifizierte Datenschutzbeauftragte (DSB) ein entscheidender Erfolgsfaktor. Externe Auditteams analysieren nicht nur gesetzliche Anforderungen, sondern liefern auch praxistaugliche Lösungen, die auf die dynamische Geschäftswelt Berlins zugeschnitten sind.

Regelmäßige Audits schaffen Vertrauen – sowohl bei Kunden als auch bei Aufsichtsbehörden. Unternehmen, die hier investieren, zeigen nicht nur rechtliche Sorgfalt, sondern auch digitale Verantwortung.


Externer Datenschutzbeauftragter: Expertise von außen

Die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten bietet Unternehmen mehrere Vorteile:

  • Kosteneffizienz: Keine Notwendigkeit, internes Personal für diese Rolle auszubilden.
  • Fachwissen: Externe Beauftragte bringen spezialisierte Kenntnisse und Erfahrungen mit.
  • Objektivität: Unabhängige Bewertung der Datenschutzpraktiken des Unternehmens.

Ein externer Datenschutzbeauftragter kann insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen helfen, die komplexen Anforderungen der DSGVO zu erfüllen und Bußgelder zu vermeiden. 


Globeria Datenschutz: Ihr Partner für Datenschutz-Compliance

Globeria Datenschutz bietet umfassende Dienstleistungen im Bereich Datenschutz:

  • Datenschutz-Audits in Berlin: Analyse und Optimierung Ihrer Datenschutzpraktiken durch zertifizierte Datenschutzbeauftragte.
  • Externer Datenschutzbeauftragter: Bereitstellung erfahrener Experten zur Unterstützung Ihrer DSGVO-Compliance.
  • Maßgeschneiderte Lösungen: Individuelle Beratung und Umsetzung von Datenschutzmaßnahmen, angepasst an die spezifischen Bedürfnisse Ihres Unternehmens.

Mit Globeria Datenschutz sichern Sie sich professionelle Unterstützung, um Datenschutzverstöße zu vermeiden und das Vertrauen Ihrer Kunden zu stärken.


Fazit

Die Einhaltung der DSGVO ist im Jahr 2025 wichtiger denn je. Hohe Bußgelder und verstärkte Kontrollen machen deutlich, dass Unternehmen proaktiv handeln müssen. Durch regelmäßige Datenschutz-Audits und die Unterstützung eines externen Datenschutzbeauftragten können Unternehmen Risiken minimieren und ihre Compliance sicherstellen. Globeria Datenschutz steht Ihnen dabei als kompetenter Partner zur Seite.


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