GPDP verhängt 3.000 Euro Bußgeld gegen Ordine dei Tecnici Sanitari di Radiologia Medica e delle Professioni Sanitarie Tecniche, della Riabilitazione e della Prevenzione della provincia di Mantova

Italien: Eine Privatperson beschwerte sich bei der italienischen Datenschutzbehörde. Nach seinem Ausscheiden aus dem Ordine dei Tecnici Sanitari di Radiologia Medica e delle Professioni Sanitarie Tecniche, della Riabilitazione e della Prevenzione della provincia di Mantova (TSRM e PSTRP Mantova) wegen Nichteinhaltung der Impfpflicht teilte der Orden ihm diese mit. Außerdem informierte er den Beschwerdeführer, dass auch der Arbeitgeber darüber informiert werden sollte. Diese E-Mail wurde nicht nur an den Arbeitgeber verschickt, sondern auch an Dritte, wobei alle Empfänger in der Empfängerzeile offen sichtbar waren. So wurden alle Empfänger, nicht nur der Arbeitgeber, über die nicht eingehaltene Impfpflicht informiert. .

Veröffentlicht am: 01-11-2023

Quelle von dsgvo-portal.de

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