
Was gilt für internationale Unternehmen unter der DSGVO?
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), offiziell Verordnung (EU) 2016/679, ist seit dem 25. Mai 2018 in Kraft und stellt für internationale Unternehmen eine zentrale Herausforderung dar. Sie legt verbindliche Regeln für den Schutz personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union (EU) fest und gilt auch für Unternehmen außerhalb der EU, die Daten von EU-Bürgern verarbeiten. In diesem Blogartikel beleuchten wir, welche Anforderungen internationale Unternehmen erfüllen müssen, und gehen auf Themen wie DSGVO-Prüfung durch zertifizierte DSB, professionelle Datenschutz-Folgenabschätzung, EU-DSGVO-Vertreterdienste in Deutschland und die Rolle eines EU-DSGVO-Vertreters in Deutschland ein. Am Ende stellen wir Ihnen vor, wie Globeria Datenschutz Sie unterstützen kann.
Anwendungsbereich der DSGVO für internationale Unternehmen (Art. 3 DSGVO)
Die DSGVO gilt nicht nur für Unternehmen innerhalb der EU, sondern auch für internationale Firmen, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten. Gemäß Art. 3 Abs. 2 DSGVO betrifft dies Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen in der EU anbieten oder das Verhalten von Personen in der EU überwachen, z. B. durch Tracking-Tools auf Websites. Das bedeutet, dass ein Unternehmen in den USA oder Asien, das eine Website für EU-Kunden betreibt, die DSGVO einhalten muss. Verstöße können hohe Bußgelder nach sich ziehen – bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes (Art. 83 Abs. 5 DSGVO).
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung (Art. 6 DSGVO)
Internationale Unternehmen müssen eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten haben (Art. 6 DSGVO). Häufig wird dies durch ein berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) begründet, z. B. für Direktmarketing. Doch die Interessen der Betroffenen dürfen nicht überwiegen, und eine Interessenabwägung ist erforderlich. Alternativ kann die Einwilligung der Betroffenen (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) eingeholt werden, die freiwillig, informiert und eindeutig sein muss.
Praxis: Dokumentieren Sie die Rechtsgrundlage Ihrer Verarbeitungstätigkeiten in einem Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO), um die Rechenschaftspflicht zu erfüllen.
Datenschutzbeauftragter: Pflicht oder Option? (Art. 37 DSGVO)
Ein zentraler Punkt für internationale Unternehmen ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (DSB). Nach Art. 37 DSGVO ist ein DSB verpflichtend, wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten regelmäßig und systematisch erfolgt oder sensible Daten (z. B. Gesundheitsdaten) betroffen sind. Ein DSGVO-Prüfung durch zertifizierte DSB hilft, die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen, indem Prozesse geprüft, Risiken identifiziert und Mitarbeiter geschult werden.
Praxis: Auch wenn kein DSB vorgeschrieben ist, kann die freiwillige Bestellung eines zertifizierten DSB helfen, Datenschutzrisiken zu minimieren und das Vertrauen von Kunden und Behörden zu stärken.
Datenschutz-Folgenabschätzung bei hohen Risiken (Art. 35 DSGVO)
Wenn die Datenverarbeitung ein hohes Risiko für die Rechte der Betroffenen birgt, z. B. durch die Nutzung neuer Technologien wie KI oder umfangreiches Tracking, ist eine professionelle Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) erforderlich (Art. 35 DSGVO). Die DSFA bewertet Risiken, schlägt Maßnahmen vor und kann die Konsultation der Aufsichtsbehörde erfordern (Art. 36 DSGVO). Internationale Unternehmen, die große Datenmengen von EU-Bürgern verarbeiten, sollten eine DSFA regelmäßig durchführen, um Bußgelder zu vermeiden.
Praxis: Beziehen Sie Ihren DSB in die DSFA ein, um sicherzustellen, dass alle Risiken umfassend bewertet werden (Art. 35 Abs. 2 DSGVO).
EU-DSGVO-Vertreter in Deutschland (Art. 27 DSGVO)
Für Unternehmen außerhalb der EU, die keine Niederlassung in der EU haben, ist die Bestellung eines EU-DSGVO-Vertreters in Deutschland verpflichtend (Art. 27 DSGVO). Der Vertreter dient als Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden und Betroffene und unterstützt bei der Einhaltung der DSGVO. EU-DSGVO-Vertreterdienste in Deutschland bieten eine praktische Lösung, um die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen, ohne eine eigene Niederlassung einzurichten.
Praxis: Wählen Sie einen Vertreter mit fundierten Kenntnissen der deutschen und europäischen Datenschutzgesetze, um eine reibungslose Zusammenarbeit mit Behörden sicherzustellen.
Datentransfers in Drittländer (Art. 44–49 DSGVO)
Ein kritischer Punkt für internationale Unternehmen ist der Datentransfer in Drittländer wie die USA. Nach Art. 44 DSGVO dürfen Daten nur übermittelt werden, wenn ein angemessenes Schutzniveau gewährleistet ist. Das Schrems II-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat den Privacy Shield für ungültig erklärt, wodurch viele Transfers in die USA problematisch wurden. Unternehmen müssen nun auf Standardvertragsklauseln (Art. 46 DSGVO) oder andere Garantien zurückgreifen und zusätzliche Schutzmaßnahmen implementieren.
Praxis: Führen Sie eine Risikobewertung für Datentransfers durch und dokumentieren Sie die getroffenen Schutzmaßnahmen, um die Rechenschaftspflicht zu erfüllen (Art. 5 Abs. 2 DSGVO).
Transparenz und Betroffenenrechte (Art. 12–22 DSGVO)
Internationale Unternehmen müssen Betroffene transparent über die Verarbeitung ihrer Daten informieren (Art. 12–14 DSGVO). Dies umfasst eine klare Datenschutzerklärung auf der Website, die Informationen zu Zweck, Rechtsgrundlage und Betroffenenrechten enthält. Betroffene haben Rechte wie Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO) und Löschung (Art. 17 DSGVO), die innerhalb eines Monats erfüllt werden müssen.
Praxis: Richten Sie Prozesse ein, um Betroffenenanfragen schnell zu bearbeiten, und stellen Sie sicher, dass Ihre Datenschutzerklärung in allen relevanten Sprachen verfügbar ist.
Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)
Die DSGVO verlangt die Umsetzung technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOM), um die Sicherheit der Datenverarbeitung zu gewährleisten (Art. 32 DSGVO). Dazu gehören Verschlüsselung, Zugriffskontrollen und regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen. Internationale Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre globalen Systeme diesen Anforderungen entsprechen, was oft eine Herausforderung darstellt.
Praxis: Führen Sie regelmäßige Sicherheitsaudits durch und schulen Sie Ihre Mitarbeiter weltweit, um Datenschutzverstöße zu vermeiden.
Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO)
Gemäß Art. 30 DSGVO müssen Unternehmen ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT) führen, das alle Datenverarbeitungen dokumentiert. Für internationale Unternehmen ist dies besonders wichtig, da sie oft komplexe Datenflüsse zwischen verschiedenen Ländern haben. Das VVT sollte Details wie Zweck, betroffene Personen, Empfänger und Speicherdauer enthalten.
Praxis: Halten Sie Ihr VVT aktuell und stellen Sie sicher, dass es bei einer Prüfung durch Aufsichtsbehörden vorgelegt werden kann.
Herausforderungen für internationale Unternehmen
Internationale Unternehmen stehen vor mehreren Herausforderungen:
- Unterschiedliche nationale Vorschriften: Neben der DSGVO können nationale Gesetze wie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Deutschland zusätzliche Anforderungen stellen.
- Komplexe Datenflüsse: Globale Unternehmen haben oft Datenflüsse zwischen mehreren Ländern, die schwer zu kontrollieren sind.
- Kulturelle Unterschiede: Datenschutz wird in verschiedenen Ländern unterschiedlich wahrgenommen, was die Umsetzung erschwert.
Eine DSGVO-Prüfung durch zertifizierte DSB und eine professionelle Datenschutz-Folgenabschätzung können helfen, diese Herausforderungen zu meistern.
Warum ist DSGVO-Konformität so wichtig?
Die Einhaltung der DSGVO schützt nicht nur die Rechte der Betroffenen, sondern auch Ihr Unternehmen. Verstöße können hohe Bußgelder nach sich ziehen, den Ruf schädigen und das Vertrauen der Kunden untergraben. Zudem stärkt die DSGVO-Konformität Ihre Wettbewerbsposition, da immer mehr Kunden Wert auf Datenschutz legen.
Globeria Datenschutz: Ihr Partner für DSGVO-Konformität
Die Einhaltung der DSGVO kann für internationale Unternehmen komplex sein, aber mit der richtigen Unterstützung ist sie machbar. Globeria Datenschutz bietet umfassende Dienstleistungen, um Ihre DSGVO-Konformität sicherzustellen, einschließlich:
- DSGVO-Prüfung durch zertifizierte DSB: Unsere Experten prüfen Ihre Prozesse und geben konkrete Handlungsempfehlungen.
- Professionelle Datenschutz-Folgenabschätzung: Wir unterstützen Sie bei der Bewertung und Minimierung von Risiken.
- EU-DSGVO-Vertreterdienste in Deutschland: Wir übernehmen die Rolle des EU-Vertreters für Ihr Unternehmen.
- Langfristige Unterstützung: Wir begleiten Sie bei der fortlaufenden Einhaltung der DSGVO.
Mit über 10 Jahren Erfahrung und mehr als 500 erfolgreichen Projekten ist Globeria Ihr verlässlicher Partner. Unsere Beratung beginnt bei 125 € pro Monat, inklusive umfassender Unterstützung. Besuchen Sie unsere Website unter www.globeriadatenschutz.de oder kontaktieren Sie uns per E-Mail an info@globeriadatenschutz.de, um ein unverbindliches Beratungsgespräch zu vereinbaren.
Fazit
Die DSGVO stellt internationale Unternehmen vor bedeutende Anforderungen, von der Bestellung eines EU-DSGVO-Vertreters in Deutschland über die professionelle Datenschutz-Folgenabschätzung bis hin zur DSGVO-Prüfung durch zertifizierte DSB. Mit den richtigen Maßnahmen und Unterstützung können Sie jedoch die Anforderungen erfüllen und rechtliche Risiken minimieren. EU-DSGVO-Vertreterdienste in Deutschland und eine proaktive Datenschutzstrategie sind der Schlüssel, um in der EU erfolgreich zu operieren und das Vertrauen Ihrer Kunden zu gewinnen. Lassen Sie sich von Globeria Datenschutz unterstützen, um Ihre DSGVO-Konformität sicherzustellen.